Baukindergeld

Neue Fördermöglichkeiten möglich

Gute Nachricht: Das Baukindergeld für junge Familien kann ab sofort beantragt werden. Dieser Zuschuss vom Staat zum Bau oder Kauf der ersten eigenen vier Wände soll Familien unterstützen, Wohneigentum zu bilden.

Zielgruppe: Familien mit Eigenheim-Wunsch

Das Baukindergeld ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung von Wohneigentum. Rückwirkend zum 01. Januar 2018 können geschlossene Kaufverträge oder Baugenehmigungn in den Genuss der Förderung durch Baukindergeld kommen. Das Gesetz gilt bis 31. Dezember 2020.

Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern den Weg zum Eigenheim erleichtern.  Bevor Familien Eigentum erwerben oder selbst bauen ist oftmals erst ein Kassensturz nötig, um die zentralen Fragen einer Baufinanzierung zu klären:

  • Ist genug Eigenkapital vorhanden?
  • Reicht das Einkommen für die monatliche Kreditrate?
  • Wie viel Haus können wir uns leisten?

Der Bund fördert mit dem Baukindergeld sowohl den Neubau als auch den Erwerb von Bestandsimmobilien und bezweckt damit eine Erhöhung der Wohneigentumsquote. Neben der Förderung des Wohnungsbaus gilt das Eigenheim nämlich auch als gute Altersvorsorge für Familien.

Wer bekommt Baukindergeld?

  • Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mind. einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind.
  • Die Familie muss Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 90.000 Euro betragen (Haushalt mit einem Kind) sowie zusätzlich 15.000 Euro je weiterem Kind.
  • Antragsteller muss Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.
  • Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Einzug in das neue Wohneigentum oder im Falle einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (z. B. Mietwohnung) nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages gestellt werden.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Baukindergeld: 1.200 EUR pro Kind und Jahr
  • Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren

Das Plus für Bayern

Familien in Bayern können sich besonders freuen, denn hier gibt es zusätzlich das bayerische Baukindergeld und die bayerische Eigenheimzulage.

Bayerisches Baukindergeld

Mit dem bayerischen Baukindergeld können Familien zusätzlich noch eine Förderung von bis zu 3.000 Euro je Kind in 10 Jahren erhalten.

(Es gelten Einkommensgrenzen und weitere gesetzliche Vorgaben)

Bayerische Eigenheimzulage

Mit der bayerischen Eigenheimzulage können Haushalte mit und ohne Kind noch zusätzlich in den Genuss einer einmaligen Förderung von maximal 10.000 Euro kommen.

Es gelten Einkommensgrenzen und weitere gesetzliche Vorgaben.

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